
Ignorantia facti ist die lateinische Bezeichnung für einen Tatbestandsirrtum, das heißt der Handelnde kennt wesentliche Teile des Sachverhalts nicht, der die Rechtsfolge trägt. Im Strafrecht führt die ignorantia facti zum Ausschluss des Vorsatzes (in Deutschland: {§|16|stgb|juris} StGB), es sei denn, der vorgestellte und der wirkliche Sachver...
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Von ignorantia facti (lat.) spricht man, wenn bei dem Opfer einer Straftat zwar eine Fehlvorstellung über Tatsachen besteht, diese aber nicht aufgrund einer intellektuellen Einwirkung des Täters entstanden ist, sondern der Täter lediglich auf das Bezugsobjekt der Vorstellung des Opfers einwirkt. Beispiel 1: Ein Schwarzfahrer schleicht sich unbem...
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